Radarwarner und französisches Recht: was verboten und was erlaubt ist
Radarwarner sind in Frankreich verboten: Besitz, Mitführen und Benutzung werden mit bis zu 1.500 € Geldbuße, einem möglichen Fahrverbot und der Einziehung des Geräts geahndet, auch wenn es ausgeschaltet ist. Fahrhilfe-Apps, die Ihre GPS-Position mit einer Datenbank vergleichen, sind erlaubt: Sie erkennen nichts.
Lassen Sie sich vor jedem Blitzer auf Ihrer Strecke laut warnen. Die kostenlose App Vigirota sagt sie während der Fahrt an (vorerst auf Französisch). Auf dem iPhone: bald — die Online-Karte funktioniert schon.
Das Wichtigste
- Radarwarner: verboten (Artikel R413-15 des Code de la route). Bis 1.500 €, Fahrverbot bis 3 Jahre, Beschlagnahme und Einziehung.
- Die Herstellung solcher Geräte ist eine Straftat: bis zu 2 Jahre Haft und 30.000 €.
- Fahrhilfe-Apps sind in Frankreich erlaubt: Sie nutzen GPS und eine Datenbank, keine Funkwellen.
- Anders als in Deutschland und der Schweiz: Dort ist die Nutzung solcher Apps beim Fahren verboten.
Ist ein Radarwarner in Frankreich legal?
Nein. Besitz, Mitführen oder Benutzung eines Geräts, das Blitzer erkennen, stören oder die Feststellung eines Verstoßes verhindern soll, verbietet Artikel R413-15 der französischen Straßenverkehrsordnung. Der Verstoß liegt vor, ob das Gerät bei der Kontrolle eingeschaltet ist oder nicht.
Die Strafen sind hoch: bis zu 1.500 € Geldbuße und ein Fahrverbot von bis zu drei Jahren. Das Gerät wird sofort beschlagnahmt, bei fest eingebauten Geräten auch das Fahrzeug; das Gesetz sieht die Einziehung vor. Das gilt auch für Reisende: Ein Gerät, das zu Hause erlaubt ist, bleibt in Frankreich verboten.
Und die Herstellung oder der Verkauf?
Die Herstellung solcher Geräte ist eine eigene Straftat, getrennt vom Besitz oder der Benutzung. Sie wird mit bis zu zwei Jahren Haft und 30.000 € Geldstrafe bestraft, zusätzlich zu Beschlagnahme und Einziehung.
Seit dem Dekret Nr. 2012-3 vom 3. Januar 2012 erfasst das Verbot auch „Warngeräte“, die die genaue Position von Blitzern angeben.
Warum sind manche Apps erlaubt?
Weil eine Fahrhilfe-App kein Radarwarner ist. Ein Radarwarner empfängt die Funkwellen eines Blitzers; eine App vergleicht Ihre GPS-Position mit einer Datenbank, so wie ein Navi eine Autobahnausfahrt ansagt. Französische Gerichte haben bestätigt, dass die Information über den Standort von Kontrollen nach Artikel R413-15 nicht an sich verboten ist (Staatsrat, 6. März 2013; Kassationshof, 6. September 2016).
Vigirota ist eine solche App: Sie erkennt nichts und sendet nichts an die Blitzer. Siehe die App Vigirota Radar.
Was das Mobilitätsgesetz von 2019 geändert hat
Das Mobilitätsgesetz vom 24. Dezember 2019 hat die Artikel L130-11 und L130-12 der Straßenverkehrsordnung geschaffen. Sie erlauben den Behörden, einem Fahrhilfedienst vorübergehend zu untersagen, die Meldungen seiner Nutzer rund um bestimmte Polizeikontrollen weiterzugeben: Alkohol- und Drogenkontrollen, bestimmte Identitätskontrollen und die Suche nach Personen, die wegen schwerer Straftaten gesucht werden.
Geschwindigkeitskontrollen sind davon nicht betroffen. Das Verbot ist eng begrenzt: höchstens zwei Stunden bei Alkohol- und Drogenkontrollen, zwölf Stunden in den anderen Fällen, im Umkreis von zehn Kilometern außerorts und zwei Kilometern innerorts. Ein Dienst, der ein solches Verbot missachtet, riskiert zwei Jahre Haft und 30.000 € Geldstrafe (Artikel L130-12).
| Gerät | Was das Gesetz sagt | Strafe |
|---|---|---|
| Radarwarner | Verboten (R413-15): Besitz, Mitführen, Benutzung | Bis 1.500 €, Fahrverbot, Einziehung |
| Herstellung eines solchen Geräts | Eigene Straftat | 2 Jahre Haft, 30.000 € |
| Fahrhilfe-App (GPS und Datenbank) | Erlaubt | Keine, solange sie die Regeln einhält |
Rechtsrahmen mit Stand 4. Oktober 2026. Quelle: Entscheidung Nr. 2021-948 QPC des Verfassungsrats und die genannten Texte.
Und in Deutschland und der Schweiz?
Dort gelten strengere Regeln. In Deutschland verbietet § 23 Abs. 1c StVO dem Fahrer, während der Fahrt eine Blitzer-App zu benutzen (75 € und 1 Punkt), und laut einem Urteil des OLG Karlsruhe von 2023 darf auch der Beifahrer sie nicht für den Fahrer laufen lassen. In der Schweiz ist es verboten, öffentlich vor Kontrollen zu warnen; solche Apps sind dort nicht erlaubt.
In Frankreich gilt dagegen französisches Recht, und dort ist eine Fahrhilfe-App wie Vigirota erlaubt, auch für Fahrer aus Deutschland oder der Schweiz. Schalten Sie die Warnungen vor der Grenze aus. Der französische Rahmen ist stabil: Der Verfassungsrat hat ihn mit der Entscheidung Nr. 2021-948 QPC vom 24. November 2021 bestätigt.
Häufige Fragen
Sind Radarwarner in Frankreich verboten?
Ja. Besitz, Mitführen oder Benutzung werden mit bis zu 1.500 € Geldbuße, einem Fahrverbot von bis zu 3 Jahren sowie Beschlagnahme und Einziehung des Geräts geahndet, auch wenn es ausgeschaltet ist.
Sind Blitzer-Apps in Frankreich erlaubt?
Ja. Eine Fahrhilfe-App, die GPS und eine Datenbank nutzt, ist erlaubt. Sie empfängt keine Funkwellen; das unterscheidet sie von einem Radarwarner.
Darf ich als Deutscher in Frankreich eine Blitzer-App nutzen?
Ja. In Frankreich gilt französisches Recht, und dort ist eine solche App erlaubt. Das deutsche Verbot (§ 23 Abs. 1c StVO) gilt auf deutschen Straßen: Schalten Sie die Warnungen vor der Grenze aus.
Kann der französische Staat eine App zum Schweigen bringen?
In bestimmten Fällen (Alkohol- und Drogenkontrollen, Suche nach schweren Straftätern) können die Behörden anordnen, dass eine App bestimmte Polizeikontrollen für begrenzte Zeit und in einem begrenzten Gebiet nicht weitergibt. Geschwindigkeitskontrollen sind nie betroffen.
Amtliche Quellen
- Verfassungsrat — Entscheidung Nr. 2021-948 QPC vom 24. November 2021 (auf Französisch)
- Légifrance — Code de la route, Artikel L130-11 und L130-12 (auf Französisch)
- Service-Public — Radarwarner und Warngeräte (auf Französisch)
- test.de — Blitzer-Apps: auch für Beifahrer verboten?
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Übersetzung unseres französischen Ratgebers; rechtlich verbindlich ist allein der französische Code de la route.
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